EU-Datenschutzverordnung – mit trend auf der sicheren Seite

Das Thema EU-Datenschutzverordnung beschäftigt alle Unternehmen kurz vor Ende der gesetzlichen Übergangszeitenregelung zum 25. Mai 2018.

trend hat sich intensiv mit dem Thema auseinander gesetzt und sich anwaltliche Unterstützung sowie einer Überprüfung durch einen namhaften externen Spezialisten unterzogen.

Wir können unseren Kunden, Partnern und Lieferanten somit versichern:

»Sowohl unsere Software als auch unsere betriebliche Organisation mit den entsprechenden Arbeitsabläufen entsprechen den Anforderungen der DSGVO und des BDSG (neue Fassung).«

Mit unseren Kunden und Dienstleistern regeln wir die Zusammenarbeit auf Basis eines standardisierten und einheitlichen Auftragsverarbeitungs-Vertrages kurz AV-Vertrag.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Adresse datenschutz@trendswm.de, oder direkt an die Geschäftsleitung.