Zoll.

Projekt Beschreibung

Funktionen des Moduls »Zoll«

ZOLLPRÄFERENZ | LIEFERANTENERKLÄRUNG | ZOLLPRÄFERENZKALKULATION

Die Europäische Gemeinschaft hat mit vielen Staaten und Staatengruppen Kooperations- bzw. Assoziierungsabkommen geschlossen, die den gegenseitigen Handel fördern. Daneben gewährt die Europäische Gemeinschaft zugunsten bestimmter Länder (z. B. den Entwicklungsländern) einseitig Zollvorteile.

Ziel der Einräumung von Zollvorteilen ist u. a. die Gewährung von Zollpräferenzen. Bei der Gewährung einer Zollpräferenz können Waren unter Anwendung eines im Verhältnis zum normalen Drittlandszollsatz ermäßigten Zollsatzes oder sogar zollfrei (Zollsatz: 0 %) eingeführt werden.

Ob eine Ware zollbegünstigt oder sogar zollfrei eingeführt werden kann, ist für den Einführer oft von entscheidender Bedeutung, da die Höhe des zu zahlenden Zollbetrags die Preisgestaltung der eingeführten Ware beeinflusst. Bei der Ausfuhr von Waren aus der Gemeinschaft können diese Waren – soweit auch der Vertragspartnerstaat den Ursprungswaren der Gemeinschaft Zollvorteile einräumt – kostengünstiger in diese Staaten eingeführt werden. Die Wettbewerbsbedingungen werden hierdurch deutlich verbessert.

  • Neuanlage eines Datensatzes.

Voraussetzung für die Anwendung einer Zollpräferenz:

  • Die Einfuhrware hat ihren Ursprung im jeweiligen Vertragspartnerstaat.
  • Die Einfuhrware wurde von dort unmittelbar in die Gemeinschaft befördert.
  • Zur Einfuhrabfertigung wird der vorgeschriebene Präferenznachweis vorgelegt.

Im Zusammenhang mit der Bestimmung des Ursprungs einer Ware ist zwischen dem nichtpräferenziellen (allgemeinen) Ursprung und dem präferenziellen Ursprung zu unterscheiden.

Der nichtpräferenzielle Ursprung betrifft im Wesentlichen den Bereich des Außenwirtschaftsrechts, der präferenzielle Ursprung den Bereich des Zollrechts.

Für beide Bereiche gilt, dass ein Erzeugnis seinen Ursprung in dem Land hat, in dem es entweder

  • vollständig gewonnen oder hergestellt worden ist (z. B. geerntete pflanzliche Erzeugnisse),
  • oder soweit das Erzeugnis unter Verwendung von Vormaterialien hergestellt worden ist, die im Gebiet der Abkommenspartner nicht vollständig gewonnen oder hergestellt worden sind, diese Vormaterialien ohne Ursprung im Sinne des anzuwendenden Abkommens in ausreichendem Maße be- oder verarbeitet worden sind.

Die Grundlage für die Zollpräferenzerklärung ist die Lieferantenerklärung über die Herkunft der Artikel. Der Themenbereich gliedert sich im Wesentlichen in 2 Blöcke.

  • Zollpräferenz Einkauf.
  • Zollpräferenz Vertrieb.

Zollpräferenz Einkauf

  • Verwalten der Anforderung einer Lieferantenerklärung (global oder nach Ident-Nummer.)
  • Verwalten der Lieferantenerklärungen (global oder nach Ident-Nummer).
  • Verwalten der Präferenz Ländergruppen.

Ablauf »Verwalten Anforderung« – am Beispiel »Lieferantenerklärung nach Ident-Nummer«

  • Erstellen der Anforderung einer Lieferantenerklärung.
  • Generieren der Anforderungspositionen (Artikel) auf Basis der Wareneingänge über einen bestimmten Zeitraum oder einer bestimmten Bestell-Nummer.
  • Vorgabe eines Rücklieferdatums.
  • Druck eines Anforderungsschreibens mit Artikelliste.
  • Überwachung der offenen Vorgänge durch Selektion nach Statusmerkmal (offene Anforderungen, offenen Anforderungen mit Mahndatum).
  • Druck eines Erinnerungs-/Mahnschreibens.
  • Kennzeichnung fehlerhaft deklarierter Artikel.
  • Druck eines Retourenschreibens mit Liste der fehlerhaft deklarierten Artikel.
  • Generieren der Lieferantererklärungen.

Zollpräferenz Vertrieb

In dieser Konstellation ist die Rollenverteilung umgekehrt – das System ist in der Position des Lieferanten, der die Anforderung der Kunden nach einer Lieferantenerklärung zu erfüllen hat.

  • Verwalten der Lieferantenerklärung an den Kunden (Zollpräferenz im Vertrieb).
  • Verwalten der Präferenz Ländergruppen.

Ablauf »Langzeiterklärung Kunde«

  • Aufnahme eine Kopfsatzes für einen bestimmten Kunden mit Gültigkeitszeitraum.
  • Generieren der Positionssätze aus den Auftrags-Lieferpositionen über einen festzulegenden Zeitraum. Dieser Vorgang kann sowohl für einen bestimmten Kunden ausgeführt werden, wie auch für alle Kopfsätze, die keine Positionssätze enthalten.

Zollpräferenz-Kalkulation Vertrieb

Die Grundlage für die Zollpräferenzerklärung im Vertrieb ist die Zollpräferenzkalkulation. Die Zollpräferenzkalkulation ermittelt den Warenurspung.
Auf Basis des ermittelten Warenursprungs kann die Zollpräferenzerklärung für die Kunden gedruckt werden.

Der Warenursprung spielt im grenzüberschreitenden internationalen Geschäft eine bedeutende Rolle. Der nationale Ursprung eines Produktes kann über die Höhe eines Zollsatzes entscheiden, möglicherweise sogar die vollständige Zollfreiheit herbeiführen.
Er kann darüber bestimmen, ob irgendwelche Erstattungen oder Subventionen gezahlt werden oder ob Strafzölle zur Anwendung kommen.

Nicht zuletzt kann an der Frage des Warenursprungs die Entscheidung hängen, ob der Import einer Ware überhaupt zugelassen wird oder ob nicht.

Neben den Regelzollsätzen, die für Einfuhren von Waren aus jedem Drittland gelten, gibt es sogenannte Präferenzzollsätze, die nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden.
Präferenzzollsätze stellen Vorzugsbehandlungen dar, da der Präferenzzollsatz in der Regel erheblich niedriger ist als der Regelzollsatz.
Der Warenverkehr zum Präferenzzollsatz, der in vielen Fällen 0 % beträgt, wird nur dann gewährt, wenn die eingeführte Ware ein Ursprungserzeugnis im Sinne des jeweiligen Präferenzabkommens ist.

Dies ist grundsätzlich dann der Fall, wenn:

  • die Ware im Gebiet der jeweiligen Vertragspartei vollständig gewonnen oder hergestellt ist.
  • die Ware in ausreichendem Maße im Gebiet der Vertragspartei be- oder verarbeitet worden ist. In diesem Zusammenhang sehen die Präferenzabkommen für jede Ware bestimmte Bedingungen vor, die zu erfüllen sind, z. B. Herstellen der Waren aus Vormaterialien, deren Wert 40 % des späteren ab-Werk-Preises nicht übersteigt.

Das Verfahren, nach dem das Präferenzkennzeichen einer Ware ermittelt wird, bezeichnet man als Präferenzkalkulation.

Nur durch die Feststellung der Ursprungseigenschaft entsprechend den Ursprungsregeln ist es dem Hersteller oder Exporteur eines Produktes möglich, für dieses eine Präferenzbehandlung in Anspruch zu nehmen.

Der Hersteller oder Exporteur eines Produkts mit Ursprungseigenschaft kann unter Umständen einen Wettbewerbsvorteil gegenüber dem Hersteller oder Exporteur eines vergleichbaren Produkts ohne Ursprungseigenschaft erzielen, da das Produkt nicht oder mit geminderten Zollabgaben belastet wird.

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